Entfernung von störenden Äderchen, Härchen oder Tatoos
Das Gesicht ist als unsere Visitenkarte einer besonders eingehenden, bewussten und unbewussten, Bewertung durch den Gegenüber unterworfen.
Eine Behaarung an unerwünschten Stellen ist daher ein überaus häufiger Grund für Anfragen nach ästhetischen Behandlungen.
Ein weiterer Grund sich einer Laserbehandlung im Gesicht zu unterziehen, sind rote Hautäderchen auf den Wangen oder an der Nase. Unschöne Pigmentflecken sind ebenfalls eine gute Indikation für eine Lasertherapie.
Auch Tatoos mit denen man sich nicht mehr identifizieren kann, sind im Gesichts- und Halsbereich besonders störend und führen regelmäßig zum Behandlungswunsch.
Das Hautbild von Patienten mit vielen feinen Gesichtsfalten kann unter Umständen wirksamer mit einer Laseranwendung verbessert werden als durch ein Facelift.
Sogar Akne-Narben können durch den abschleifenden Effekt vom Laser etwas unauffälliger werden.
Je nach Indikation sind ein- bis mehrmalige Behandlungen bis zum gewünschten Erfolg erforderlich.