Mit der KFA haben wir einen Direktvertrag, sodass Leistungen ohne Umwege mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden können.
Die Ärzte unseres Institutes sind darüber hinaus „Wahlärzte für alle Krankenkassen“.
Hierdurch besteht für Sie als Patient / Patientin die Möglichkeit, unsere Honorarnoten zwecks Rückvergütung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen.
Weiter können wir unsere Leistungen mit Ihrer privaten Zusatzversicherung – sofern vorhanden – verrechnen.
Beim Erstgespräch verrechnen wir ein Beratungshonorar, dessen Höhe sich nach Gespächsdauer und Aufwand (z.B. Erstellung von Kostenansuchen an die Krankenkasse) berechnet.
Je nach Umfang der erforderlichen Leistung muß ein Gesamtkonzept erstellt werden, das individuell auf Sie zugeschnitten ist. Hier sind ggf. mehrere Verfahren zu kombinieren.
Für den Fall eines stationären Krankenhausaufenthaltes sind die Kosten für die Unterbringung von Ihren individuellen Komfortwünschen und der Aufenthaltsdauer abhängig. Daher können keine allgemein gültigen Aussagen zu individuellen Preisen auf einer Website getroffen werden. Dies wäre im Einzelfall irreführend.
Lassen Sie sich in unserem Institut unverbindlich beraten – wir erstellen dann im Laufe eines persönlichen Gespräches gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag.