Plastische Chirurgie ist nicht gleich "Schönheitschirurgie"
Die Plastische Chirurgie ist nicht identisch mit dem häufig benutzen Begriff „Schönheitschirurgie“. Vielmehr umfasst die Plastische Chirurgie die vier Teilgebiete:
Verbrennungschirurgie
Wiederherstellende Chirurgie
Handchirurgie
Ästhetische Chirurgie
Durch einen Plastischen Chirurgen werden grundsätzlich vielfältige Beeinträchtigungen von Körperform und Funktion behandelt, die entweder seit Geburt bestehen können, sich altersbedingt entwickeln oder unfallbedingt eingetreten sind.
Unsere Operateure sind Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie. Die Anerkennung als Fachärzte in diesem speziellen chirurgischen Bereich wurde ihnen nach Absolvieren einer mindestens 6 jährigen Ausbildungszeit im Anschluss an ein Studium der Medizin erteilt. In diesem Ausbildungszeitraum müssen eine festgelegte Anzahl von Eingriffen auf allen vier Teilgebieten der Plastischen Chirurgie unter Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen Facharztes für Plastische Chirurgie durchgeführt werden. Weiters müssen diverse Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Nach Erfüllung aller Ausbildungskriterien schließt die Ausbildung mit einer Facharztprüfung vor einem Ärztegremium ab. Im Anschluss an eine abgeschlossene Facharztausbildung sind regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen der Fachgesellschaft verpflichtend.
Während der Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie ein gesetzlich geschützter Facharzttitel mit besonderen Qualitätskriterien ist, tauchen immer wieder irreführende Begriffe im Bereich der Ästhestischen Chirurgie auf.
„Schönheitschirurg“, „Ästhetischer Chirurg“ oder „Beautydoc“ sind nur einige Bezeichnungen, die immer wieder in diesem Zusammenhang genannt werden.
Jeder Arzt kann diese Begriffe verwenden und Eingriffe durchführen; sie sagen jedoch nichts über die zugrundeliegende Qualifikation aus.